Patientenverfügungen oder Vorkehrungen für medizinische Eingriffe in Ungarn

Vorliegend sollen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit ungarischen Patientenverfügungen behandelt werden.
Welche Formen von Patientenverfügungen kennt das ungarische Recht?

Auch in Ungarn besteht die Möglichkeit, Patientenverfügungen zu erstellen, d.h. Regelungen des Zustimmungs- bzw. Ablehnungsrecht gegenüber medizinischer Eingriffe im Falle der Urteilsunfähigkeit.

Mit der Patientenverfügung kann die verfügende Person somit einerseits künftige medizinische Eingriffe (bspw. lebenserhaltende, lebensrettende Behandlungen) explizit ablehnen.

Andererseits kann die verfügende Person das Recht auf Zustimmung bzw. Ablehnung eines medizinischen Eingriffes für den Fall, dass die verfügende Person urteilsunfähig wird, auf eine andere Person übertragen.

Welche Formvorschriften sind für die Erstellung von Patientenverfügungen in Ungarn zu beachten?

Patientenverfügungen können in Ungarn nur in Form einer öffentlichen Urkunde (Notar) errichtet werden.