Patientenrecht in Ungarn

Hier finden Sie einen allgemeinen Überblick zum Patientenrecht in Ungarn.
Das Recht des Patienten, eine Behandlung abzulehnen

Ein handlungsfähiger Patient kann eine Behandlung grundsätzlich jederzeit ablehnen.

Ausnahmsweise gilt dieses Recht nicht, sofern der Patient das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer gefährdet.

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass bei lebenserhaltenden Massnahmen oder Behandlungen, deren Unterlassung vermutlich zu einer schweren oder dauerhaften Schädigung der Gesundheit des Patienten führen, die Ablehnungserklärung in Form einer "Urkunde mit erhöhter Beweiskraft" erfolgen muss. Diese Urkunde kann bspw. Ihr Vertrauensanwalt in Ungarn ausstellen.

Bei Ablehnung von lebenserhaltenden Massnahmen gelten darüber hinaus weitere Einschränkungen, auf welche hier nicht einzeln eingegangen werden kann. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie diesbezüglich weitere Informationen erhalten möchten.