Die Gültigkeit des Testaments lässt sich wie folgt überprüfen:
Grundsätzlich kann auf die oberen Ausführungen verwiesen werden:
Für die zulässige und wirksame Errichtung eines "Heimat"-Testaments (d.h. eines Testaments nach dem Recht des Heimatstaates) in Ungarn muss im Testament - wenn möglich explizit - eine Rechtswahl getroffen werden.
Wird ein entsprechendes Testament ohne Rechtswahl errichtet, besteht die Gefahr, dass das Testament im Todesfalle keine Gültigkeit hat. Insofern ist es ratsam, für die Nachlassplanung bzw. für die korrekte Rechtswahl einen Fachanwalt aufzusuchen.
Für die Aufhebung oder Änderung des Testaments muss zuerst bestimmt werden, welches Recht bei Errichtung des Testaments anwendbar war. Üblicherweise handelt es sich hierbei um das Recht des Staates, in welchem die das Testament errichtende Person zum Zeitpunkt der Erstellung ihren Aufenthaltsort hatte.
Dieses Recht regelt anschliessend auch, wie das Testament aufzuheben oder zu ändern ist.
Sofern Sie Ihr Testament ergänzen möchten, d.h. Anordnungen treffen möchten, welche nicht im Widerspruch zu den Anordnungen im Testament stehen, so können Sie diese Anordnungen grundsätzlich im Rahmen eines neuen Erbvertrages bzw. eines Testaments regeln.
Das Ergänzungstestament bzw. den Ergänzungserbvertrag können Sie - im Falle des Wohnsitzes in Ungarn - nach ungarischem Recht erstellen. Allenfalls steht Ihnen jedoch auch die Möglichkeit offen, das Testament bzw. den Erbvertrag nach Ihrem Heimatrecht zu erstellen.
In jedem Fall lohnt sich die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt, welcher überprüft, ob es sich tatsächlich nur um eine Ergänzung, und nicht bereits um eine Änderung des Testaments handelt, sowie Ihnen aufzeigt, wie ein Testament bzw. ein Erbvertrag in Ungarn zu errichten wäre.
Sofern Sie sicher sind, dass Ihr letzter Wohnsitz in Ungarn sein wird, Ihr Testament jedoch nicht in ungarischer Sprache verfasst wurde, lohnt es sich allenfalls, eine amtliche Übersetzung des Testaments zu erstellen.
Des Weitern empfehlen wir die Hinterlegung des Testaments bei einem Rechtsanwalt, welcher das Testament im öffentlichen Register anmeldet. Dadurch wird sichergestellt, dass im Todesfalle die Behörde Kenntnis vom Testament erhält.
Ausführungen hierzu folgen noch!