HU-Erbrecht: Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Testamenten in Ungarn

Nachfolgend sollen - für den Fall, dass Sie in Ungarn wohnen - die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Testamenten in Ungarn geklärt werden.
Ist mein Testament auch in Ungarn gültig, auch wenn dieses nicht in Ungarn erstellt wurde?

Die Gültigkeit des Testaments lässt sich wie folgt überprüfen:

  • Art. 24 EU-Erbrechtsverordnung regelt das sog. Errichtungsstatut, d.h. das anwendbare Recht für die Bestimmung, ob ein Testament zulässig ist und wirksam errichtet worden ist.
    • Üblicherweise bestimmt sich die Zulässigkeit und Wirksamkeit eines Testaments nach dem Recht des Staates, in dem die Person, die das Testament errichtet hat, im Zeitpunkt der Testamentserstellung ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
    • Beispiel: Wurde ein Testament bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vor Auswanderung nach Ungarn erstellt, bestimmt sich die Zulässigkeit und Wirksamkeit des Testament nach deutschem Recht. Ist das Testament nach deutschem Recht zulässig und wirksam, so ist dieses Testament auch nach Auswanderung nach Ungarn zulässig und wirksam.
  • Art. 27 EU-Erbrechtsverordnung regelt das sog. Formstatut, d.h. das anwendbare Recht für die Bestimmung, ob ein Testament formgültig ist.
    • Üblicherweise bestimmt sich die Formgültigkeit eines Testaments nach dem Recht des Staates, in dem es errichtet worden ist.
    • Beispiel: Wurde ein Testament in Deutschland erstellt, so bestimmt grundsätzlich das deutsche Recht, ob das Testament formgültig erstellt wurde.
Ist unser Berliner-Testament auch in Ungarn gültig?

Grundsätzlich kann auf die oberen Ausführungen verwiesen werden:

  • Wurde das Berliner-Testament bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (d.h. vor Auswanderung nach Ungarn) erstellt, bestimmt sich die Zulässigkeit und Wirksamkeit des Testament nach deutschem Recht. Ist das Berliner-Testament nach deutschem Recht zulässig und wirksam, so ist dieses auch nach Auswanderung nach Ungarn zulässig und wirksam.
  • Das Berliner-Testament muss ausserdem nach deutschem Recht formgültig erstellt worden sein.
Ich wohne bereits in Ungarn und möchte nun ein Testament gemäss meinem Heimatrecht (bspw. ein Berliner-Testament) erstellen. Ist dies möglich?

Für die zulässige und wirksame Errichtung eines "Heimat"-Testaments (d.h. eines Testaments nach dem Recht des Heimatstaates) in Ungarn muss im Testament - wenn möglich explizit - eine Rechtswahl getroffen werden.

Wird ein entsprechendes Testament ohne Rechtswahl errichtet, besteht die Gefahr, dass das Testament im Todesfalle keine Gültigkeit hat. Insofern ist es ratsam, für die Nachlassplanung bzw. für die korrekte Rechtswahl einen Fachanwalt aufzusuchen.

Ich möchte mein nicht in Ungarn erstelltes Testament ändern oder widerrufen. Was muss ich diesbezüglich beachten?

Für die Aufhebung oder Änderung des Testaments muss zuerst bestimmt werden, welches Recht bei Errichtung des Testaments anwendbar war. Üblicherweise handelt es sich hierbei um das Recht des Staates, in welchem die das Testament errichtende Person zum Zeitpunkt der Erstellung ihren Aufenthaltsort hatte.

Dieses Recht regelt anschliessend auch, wie das Testament aufzuheben oder zu ändern ist.

Ich möchte mein nicht in Ungarn erstelltes Testament ergänzen. Was muss ich diesbezüglich beachten?

Sofern Sie Ihr Testament ergänzen möchten, d.h. Anordnungen treffen möchten, welche nicht im Widerspruch zu den Anordnungen im Testament stehen, so können Sie diese Anordnungen grundsätzlich im Rahmen eines neuen Erbvertrages bzw. eines Testaments regeln.

Das Ergänzungstestament bzw. den Ergänzungserbvertrag können Sie - im Falle des Wohnsitzes in Ungarn - nach ungarischem Recht erstellen. Allenfalls steht Ihnen jedoch auch die Möglichkeit offen, das Testament bzw. den Erbvertrag nach Ihrem Heimatrecht zu erstellen.

In jedem Fall lohnt sich die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt, welcher überprüft, ob es sich tatsächlich nur um eine Ergänzung, und nicht bereits um eine Änderung des Testaments handelt, sowie Ihnen aufzeigt, wie ein Testament bzw. ein Erbvertrag in Ungarn zu errichten wäre.

Gemäss oberen Ausführungen ist mein Testament gültig. Was muss ich dennoch beachten?

Sofern Sie sicher sind, dass Ihr letzter Wohnsitz in Ungarn sein wird, Ihr Testament jedoch nicht in ungarischer Sprache verfasst wurde, lohnt es sich allenfalls, eine amtliche Übersetzung des Testaments zu erstellen.

Des Weitern empfehlen wir die Hinterlegung des Testaments bei einem Rechtsanwalt, welcher das Testament im öffentlichen Register anmeldet. Dadurch wird sichergestellt, dass im Todesfalle die Behörde Kenntnis vom Testament erhält.

Ich möchte ein Testament in Ungarn erstellen. Wie erstelle ich dieses?

Ausführungen hierzu folgen noch!